Definition Wahlärztin

Eine Wahlärztin/ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit einer Sozialversicherung, die Honorarnote wird an den Patienten geschickt, der nach Überweisung einen Kostenersatz von seiner Sozialversicherung und – wenn vorhanden – seiner ambulanten Zusatzversicherung/Wahlarztversicherung erhält.

Dr. Astrid Gmeiner, Fachärztin für Innere Medizin ist nur Wahlärztin der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK, 

Vertragsärztin der BVAEB, SVS, KFA Magistrat Salzburg, Wien und für Vorsorgeuntersuchungen.